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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus Version 12/2016 | 29 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 825677 | ||
Datum | 11.12.2016 15:14 MSG-Nr: [ 825677 ] | 5629 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Eine bedeutende Änderung: Übungstürme für die Durchführung von Abseilübungen müssen entsprechend eingerichtet sein. Dazu gehört z. B., dass Anschlagpunkte redundant, also einer für das Seil zum Abseilen und ein weiterer für das Sicherungsseil vorhanden sind. Da auch Umlenkungen berücksichtigt werden müssen, sind Anschlagmöglichkeiten als Einzelanschlagpunkte für Selbstrettungsübungen mit Feuerwehrleine z. B. dann geeignet, wenn die Tragfähigkeit nach den technischen Baubestimmungen für eine Kraf von 14 kN nachgewiesen ist. Im Bereich des Anschlagpunktes ist ein Hinweis auf dessen Belastbarkeit anzubringen. Werden auch Übungen für Höhensicherungsgruppen vorgesehen, sind Anschlagpunkte für eine Kraftinleitung von 25 kN erforderlich. Die Angaben zu Belastbarkeit und Kennzeichnung der Anschlagpunkte ist neu und für den Übungsbetrieb ziemlich interessant. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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