alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaAufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO bzgl Heckwarnanlagen20 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW825802
Datum17.12.2016 18:08      MSG-Nr: [ 825802 ]5100 x gelesen
Infos:
  • 19.12.16 FW-Forum: Petition, war: Heckwarnanlagen verboten...
  • 17.12.16 SFS-W: "Verkehrsabsicherung für Einsatzstellen der Feuerwehr"

  • Geschrieben von Sebastian W.Mir schwebt sowas vor, wie die Vorwarnfahrzeuge der AM auch verwenden, nur als Dachmontage auf einem Feuerwehr-Kleinfahrzeug.

    Das wäre mit der von mir vorgeschlagenen Regelung auch möglich.

    Lediglich die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung dürfte kritisch werden. Allerdings wird wohl den meisten Verkehrsteilnehmern ohnehin klar sein, dass eine solche Begrenzung ohnehin niemals überwacht wird...

    Allerdings gibt es ja heute schon für "trotz angekündigter Gefahrenstelle mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren" den Bußgeld-Regelsatz von 100 Euro (A-Verstoß, 1 Punkt in Flensburg). Nur wird dieser Verstoß vermutlich im Zusammenhang mit Einsatzstellen schon aus Personalgründen kaum geahndet. Wenn es nicht zum Unfall kommt.

    Möglicherweise könnte man noch über eine Ergänzung zu §3 StVO diskutieren.

    Aus dem Bauch heraus (ich hatte das schonmal formuliert, finde es aber nicht mehr):
    (2b) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich ebenfalls an gekennzeichneten Einsatz- oder Unfallstellen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung der dort tätigen Personen und von Betroffenen ausgeschlossen ist. Auch dürfen Einsatzkräfte und Ersthelfer nicht behindert werden, wenn nötig muss gewartet werden.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     03.09.2013 22:58 Andr7eas7 W.7, Düsseldorf Änderung der StVZO (01.08.2013) regelt Verwendung von Heckwarnanlagen
     22.11.2016 17:09 Seba7sti7an 7W., Linden  
     17.12.2016 14:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund  
     17.12.2016 16:05 Seba7sti7an 7W., Linden
     17.12.2016 16:22 Mark7us 7K., Straßgiech
     17.12.2016 16:55 Mark7us 7R., Höhenrain
     17.12.2016 18:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.12.2016 18:18 Mark7us 7R., Höhenrain
     17.12.2016 18:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2016 14:06 Mark7us 7R., Höhenrain
     18.12.2016 14:21 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     19.12.2016 09:28 Udo 7B., Aichhalden
     19.12.2016 09:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.12.2016 09:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     19.12.2016 11:07 Dani7el 7B., Worms
     19.12.2016 20:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     20.12.2016 08:20 Dani7el 7B., Worms
     20.12.2016 10:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.01.2017 14:15 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     30.01.2017 15:53 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     30.01.2017 17:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund

    0.214


    Aufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO bzgl Heckwarnanlagen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt