Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 825806 |
Datum | 17.12.2016 18:35 MSG-Nr: [ 825806 ] | 5582 x gelesen |
Infos: | 18.12.16 FW-Forum: Heckwarnanlagen verboten 18.12.16 SFS-W: "Verkehrsabsicherung für Einsatzstellen der Feuerwehr" 17.12.16 FW-Forum: Aufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO
|
Landesfeuerwehrverband
Geschrieben von Jörg E. J.Seit 2013 ist die Verkehrslenkung durch Feuerwehren verboten (Bundesgesetz).
Nur der Vollständigkeit halber:
Die hier zitierte Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
Irreführend ist auch das Foto; um die da abgebildeten Einrichtungen geht es nicht.
Es geht bei der Diskussion um die Anbringung von bestimmten Warnleuchten am Heck von Einsatzfahrzeugen. Das war bis 2013 grundsätzlich nicht erlaubt und wurde auf Landesebene (u.A. eben in Hessen) im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen legalisiert.
2013 gab es dann endlich eine bundesweit einheitliche Regelung, die aber bestimmte Anforderungen an Art und Ausführung, Anbringung und elektrische Schaltung dieser Warnleuchten stellt. Die in Hessen bisher genehmigten Anlagen entsprechen nicht in jedem Fall diesen Anforderungen. Da es aber nun eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für diese Heckwarnanlagen gibt, ist kein Raum mehr für eine landesspezifische Ausnahmeregelung.
Zustimmen möchte ich dem LFV Hessen aber dahingehend, dass auch nach der verbesserten Rechtslage (ja, die Änderung in 2013 war eine Verbesserung, auch wenn man jetzt das Gegenteil behauptet!) eine dem Stand der Technik entsprechende Absicherung von Einsatzstellen durch die Feuerwehr selbst immer noch nicht möglich ist und auch weiterhin vieles von dem was wir ganz selbstverständlich tun keine saubere Rechtsgrundlage hat.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|