Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Ordnungsgeld und Austritte | 20 Beiträge |
Autor | Darr8e H8., hamburg / Hamburg | 825824 |
Datum | 18.12.2016 17:25 MSG-Nr: [ 825824 ] | 4948 x gelesen |
Moin,
hier eine unglückliche Gemenge-Lage, einerseits zwischen Pflichtaufgabe Brandschutz durch Ehrenamtliche, und andererseits "österlichen Brauchtumspflege" durch die selbigen.
Das muss man dann auch entsprechend getrennt betrachten.
Denn hier wird ja wohl nicht die Gemeinde als Träger des Brandschutzes der Veranstalter des Ostefeuers sein, sondern der Personenkreis der Mitglieder der Wehr.
Und wenn es da nun mal allgemeine und bindende Bestimmungen bzgl. "Osterfeuer-Reste" gibt (übrigens unabhängig von deren Sinnhaftigkeit), warum sollten diese dann nicht für alle gelten?
Mangelnde Förderung/Anerkennung des Ehrenamtes wird ja oft genug zu recht bemängelt, aber der schlichte Umkehr-Schluß wie "ich bin Ehren-amtler, also gewährt mir gefälligst Sonderbehandlung bei Bedarf", so pauschal kann auch nicht richtig sein.
Wobei hier in diesem Einzelfall kommt's mir auch ein wenig "über's Ziel hinaus geschossen" vor, denn auch hier hätte ich eigentlich erwartet 1.) Entsorgung anmahnen, 2.) eine 2. Mahnung mit Androhung Bußgeld.
Und wenn dann immer noch nicht reagiert wird, ja dann haben auch die Ehrenamtlichen selber Schuld.
Steht dort nur leider nix weiter zum tatsächlichem detaillierten Ablauf.
Grüße
Hansi.
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| 18.12.2016 12:44 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 18.12.2016 17:25 |
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Darr7e H7., hamburg | |