Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Ordnungsgeld und Austritte | 20 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg | 825859 |
Datum | 20.12.2016 09:10 MSG-Nr: [ 825859 ] | 2627 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
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Hallo zusammen,
Geschrieben von Volker L.Die Stadtverwaltung mag formell im Recht sein. Doch die ist auch für die Pflichtaufgabe Feuerwehr auf die Freiwilligen angewiesen. Wenn sie zu viele Freiwillige mit diesem Vorgehen zum Austritt aus der FF veranlasst hat sie ein viel größeres Problem als mit den Überresten vom Osterfeuer....
Das mag sein. Aber die Frage ist dann, in welchem Selbstverständnis üben die FA ihr Hobby aus?
Wenn es Regeln/ Vorschriften gibt müssen sich alle daran halten, auch wenn sie gleichzeitig ehrenamtlich tätig sind. Wenn es ein Problem mit dem Abräumen des Osterfeuers gibt, hätte man das bestimmt auch vorher besprechen können. Die Argumentation mit den Glutresten halte ich in dem Fall übrigens für sehr weit hergeholt.
Ich vermute eher, hier gibt es ein generelles Problem im Zusammenspiel zwischen Feuerwehr (Einrichtung der Gemeinde) und Verein und Gemeinde, was dann zu diesen Schwierigkeiten geführt hat.
Ich bin dagegen, Feuerwehrleuten für eine (Vereins-) Tätigkeit ausserhalb der Einrichtung Feuerwehr Sonderrechte gegenüber anderen Vereinen zu geben. Oder ich muss die Sonderrechte allen Vereinen geben, in denen FA (oder andere Ehrenamtliche in BOS) tätig sind.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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