News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 825896 | ||
Datum | 21.12.2016 14:46 MSG-Nr: [ 825896 ] | 6818 x gelesen | ||
Erste Anlaufstelle ist die Benutzerinformation des Herstellers (muss vorhanden sein). Weitere Anlaufstellen sind die Informationen der Unfallversicherer und die Feuerwehrdienstvorschriften (als Gefährdungsbeurteilung), ggf. auch die ehem. KatS-DV. Damit hast du die Vorgaben, wie es RICHTIG gemacht wird. Von diesen Vorgaben darfst du nur dann abweichen, wenn das Schutzziel auf eine andere Weise sichergestellt ist. Sprich, im Schadenfall muss dies nachweisbar sein. vgl. z.B. diese Mitteilung der KUVB Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [21.12.16 14:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|