Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 825902 |
Datum | 21.12.2016 16:22 MSG-Nr: [ 825902 ] | 5885 x gelesen |
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
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Feuerwehrdienstvorschrift
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Dienstvorschrift
Geschrieben von Bernhard D. ... dass der Leiterhebel auch nicht den " bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragb. Leitern " darstellen würde ?
Letzten Endes ist das eine Frage, die IMHO nur der Leiterhersteller beantworten kann.
Es wäre somit IMHO in Zusammenarbeit mit Herstellern und ggf. Sachkundigen zu prüfen, ob die Vorgaben in der FwDV 10 (und den Ausbildungsunterlagen des THW) noch dem Stand der Technik und der Unfallverhütung entsprechen.
Da FwDV sowie THW-DV nach der DGUV -Vorschrift 1 i.V.m. der DGUV Regel 1 (Abschnitt 2.2.5) den Status einer Gefährdungebeurteilung haben, müssten IMHO eigentlich alle DV dieser Überprüfung regelmäßig unterzogen werden, nicht wenige sind 10 Jahre und älter.
Grüße
Udo Burkhard
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