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Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 825904 | ||
Datum | 21.12.2016 16:40 MSG-Nr: [ 825904 ] | 5522 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan E. Wo steht, was man mit einer tragbaren Leiter (Steck- oder Schiebleiter) machen darf? Mal ganz platt würde ich sagen in der FwDV10. Jede abweichende Nutzung sollte gut begründet werden können, genau so wie immer wenn etwas anders genutzt wird als in der Beschaffung geplant war. Geschrieben von Stephan E. Darf / kann ich Ob du etwas kannst musst du selber entscheiden, wenn du es genehmigt haben willst...viel Glück und noch mehr Zeit, wir werden es in der nächsten "FwDV-Norm" lesen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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