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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Ordnungsgeld und Austritte | 20 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 825947 | ||
Datum | 22.12.2016 12:57 MSG-Nr: [ 825947 ] | 1612 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten H. ch gehe aber auch weiterhin davon aus, dass das Osterfeuer nicht von der Feuerwehr als Institution der Gemeinde im Auftrag der Gemeinde durchgeführt wurde. Dies ist in den Artikeln vermutlich missverständlich dargestell oder wurde der Presse evtl. auch mit abscht missvertständlich mitgeteilt. Mahnung Nummer 2 bekam zu ihrer größten Verblüffung die Nachbarlöschgruppe in Langschede. Also muß das Osterfeuer Städtisch gewesen sein und wurde wie vom zuvor Beklagten gesagt durch die FW ausgeführt. ...ansonsten schreibe ich meine jeweil 2. Mahnungen auch mal an....irgend wen. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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