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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 825957 | ||
Datum | 22.12.2016 22:03 MSG-Nr: [ 825957 ] | 3412 x gelesen | ||
Hallo Stephan, Geschrieben von Stephan E. Aber wer sagt, dass die Steckleiter nur 4-Teile haben darf.Du weis genauso gut wie ich, dass die Steckleiter im Normalfall auf max. 4 Leiterteile ausgelegt, geprüft und auch auf Festigkeit berechnet wurde. Die gesamte Vorschriftenlage bei der FW geht max. von der 4- teiligen Steckleiter aus. Geschrieben von Stephan E. dann sagt na dann gibt es noch SchiebleiternDie, im angeführten Fall, wegen der beengten Verhältnisse nicht eingesetzt werden konnte. Die 8- teilige Steckleiter wurde durch unterbauen aufgestellt. Geschrieben von Stephan E. sondern durch Versagen von Verbindungsteilen.Ich glaube nicht das im besagten Fall die Verbindungsteile der Schwachpunkt waren. Eher ist dann die Spannweite kritisch. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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