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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch von tragbaren Leitern der Feuerwehr | 31 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 825961 | ||
Datum | 23.12.2016 08:52 MSG-Nr: [ 825961 ] | 3406 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. Die Leiter wird jetzt in einem Bereich eingesetzt, für den sie Statisch nicht ausgelegt wurde.Jein. Man müsste jetzt mal in die einschlägigen Normen reinsehen, wie hoch der Sicherheitsfaktor sein muss. Bei gewerblich genutzen Metallleitern liegt er bei 1,75 (aus der DGUV Information), also nicht allzu viel ... Der Fall aus Köln mit der 8-teiligen Steckleiter ist mir auch bekannt, IMHO hatten die Kollegen einfach nur Glück, das es (noch) passte; denn in einem Einsatz wird kaum jemand in der Lage sein, mit Taschenrechner oder Rechenschieber oder gar im Kopf die verbeibende Restsicherheit zu berechnen und zu beurteilen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [23.12.16 08:59] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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