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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDashcam    # 6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826150
Datum30.12.2016 19:35      MSG-Nr: [ 826150 ]1615 x gelesen

Geschrieben von Thomas M.Obwohl wir als freiwillige Einsatzkräfte ein Sonderrecht auf der Anfahrt genießen, ist dies mit gebührender Vorsicht einzusetzen (wenn überhaupt), da uns ja bekanntlich die Verkehrsteilnehmer schlecht (Einsatz von nicht beleuchteten Dachaufsetzern) bis kaum als solcher erkennen und die Fahrt zu einer gefährlichen Strecke werden kann.
Vielleicht versteh ich die Frage auch falsch, aber für mich liest sich das so, als wenn die Dashcam als Hilfsmittel für die Fälle gesehen wird, in denen ein Feuerwehrangehöriger das mit seinen sagenumwobenen Sonderrechten mal wieder ordentlich versaubeutelt hat.
Die anderen Verkehrsteilnehmer werden durch unsere Sonderrechte gar nicht tangiert, ergo müssen sie diese auch in keinster Weise erkennen. Und wenn eine Strecke durch die Sonderrechte gefährlicher wird, läuft gewaltig was verkehrt. Das muss man nicht filmen, um sich hinterher rauszureden, das muss man vorher kapieren, und dann entsprechend fahren.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 30.12.2016 12:24 Thom7as 7M., Freising
 30.12.2016 12:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.12.2016 18:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.12.2016 20:07 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 30.12.2016 19:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
 31.12.2016 02:32 Hein7ric7h B7., Osnabrück

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