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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDashcam6 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW826154
Datum30.12.2016 20:07      MSG-Nr: [ 826154 ]1516 x gelesen

Geschrieben von Henning K.ch gehe davon aus, dass eine Dashcam zur beweissicheren Dokumentation des eigenen Fehlverhaltens brauchbar ist.


Ich fände es ja besser wenn, so vorhanden, das Datenmaterial grundsätzlich zur Klärung bei Problemfällen genutzt wird.
Allerdings kann ich entgegen dem TO keine zwingende Verbindung zum Privat PKW eines FFler herstellen, sollten die jetzt neu ausgegeben worden sein würde mich das doch wundern, denn dann hätte der Fred eine echte Daseinsberechtigung.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
Innenminister de Maizière
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