Geschrieben von Sebastian K.Vielleicht versteh ich die Frage auch falsch, aber für mich liest sich das so, als wenn die Dashcam als Hilfsmittel für die Fälle gesehen wird, in denen ein Feuerwehrangehöriger das mit seinen sagenumwobenen Sonderrechten mal wieder ordentlich versaubeutelt hat.
Die anderen Verkehrsteilnehmer werden durch unsere Sonderrechte gar nicht tangiert, ergo müssen sie diese auch in keinster Weise erkennen. Und wenn eine Strecke durch die Sonderrechte gefährlicher wird, läuft gewaltig was verkehrt. Das muss man nicht filmen, um sich hinterher rauszureden, das muss man vorher kapieren, und dann entsprechend fahren.
Richtig. Und sollte es zu einem Unfall kommen, muß die Polizei die Kamera direkt beschlagnahmen und die Aufnahmen zur Beweissicherung sicherstellen. Vielleicht ändert sich dann bei der Fahr- und Denkweise mal etwas.
Heinrich
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