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RubrikAusbildung zurück
ThemaBezahlung von Ausbildern11 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826405
Datum06.01.2017 09:22      MSG-Nr: [ 826405 ]1917 x gelesen

Nach der DV 2 bilden die örtlichen Einheiten überwiegend ja auch nicht aus, sondern fort ;-)
Regelfall gerade in kleineren Einheiten dürfte dann sein, dass diese Fortbildung nahezu ausschließlich von den Wehrführern geleistet wird, denn 1. kriegen die ja eh Geld, 2. sind sie eben Boss, und 3. haben sie zumindest mal den GF absolviert, wo alibimäßig 3h Ausbilden im Lehrplan standen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen andere Kameraden in der regelmäßigen Aus-/Fortbildung mithelfen. Für diese Fälle muss die Wehr/Kommune sich dann eben überlegen, ob und wie sie die dafür entschädigt. Und dass es dabei keine klare Definition von "vergleichbar" (mit Kreisausbildern) in der Entschädigungsverordnung gibt, finde ich sogar gut, denn wie würde diese denn aussehen? Meine Glaskugel sagt, dass mind. der Lehrgang "Ausbilder" absolviert sein müsste, und damit fallen viele brauchbare Kameraden schon gleich wieder raus.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 04.01.2017 21:41 Jan 7R., Hahnheim
 04.01.2017 22:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.01.2017 07:51 Jan 7R., Hahnheim
 06.01.2017 09:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.01.2017 22:45 Jan 7R., Hahnheim
 07.01.2017 12:19 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.01.2017 14:01 Jan 7R., Hahnheim
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 06.01.2017 07:46 Jan 7R., Hahnheim
 06.01.2017 09:01 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.01.2017 09:52 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)

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