Nach der DV 2 bilden die örtlichen Einheiten überwiegend ja auch nicht aus, sondern fort ;-)
Regelfall gerade in kleineren Einheiten dürfte dann sein, dass diese Fortbildung nahezu ausschließlich von den Wehrführern geleistet wird, denn 1. kriegen die ja eh Geld, 2. sind sie eben Boss, und 3. haben sie zumindest mal den GF absolviert, wo alibimäßig 3h Ausbilden im Lehrplan standen. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen andere Kameraden in der regelmäßigen Aus-/Fortbildung mithelfen. Für diese Fälle muss die Wehr/Kommune sich dann eben überlegen, ob und wie sie die dafür entschädigt. Und dass es dabei keine klare Definition von "vergleichbar" (mit Kreisausbildern) in der Entschädigungsverordnung gibt, finde ich sogar gut, denn wie würde diese denn aussehen? Meine Glaskugel sagt, dass mind. der Lehrgang "Ausbilder" absolviert sein müsste, und damit fallen viele brauchbare Kameraden schon gleich wieder raus.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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