Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Bezahlung von Ausbildern | 11 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 826409 |
Datum | 06.01.2017 09:52 MSG-Nr: [ 826409 ] | 1896 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Guten Tag
Geschrieben von Jan R.
den Ausbildern für die Unterrichtseinheiten in unserer örtlichen Wehr auch einen kleinen Betrag der Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.
In unserer FF wird die örtliche Ausbildung i.d.R. von den Unterführern ( GF + ZF ) durchgeführt, diese erhalten, geregelt durch eine örtliche Feuerwehr-Entschädigungssatzung, eine jährliche Entschädigung. Deshalb braucht man sie m.E. nicht nochmals extra für ihre pflichtgemäße Ausbildertätigkeit besonders entschädigen. Führen spezielle Ausbildungsinhalte andere FW-Angehörige, die nicht GF oder ZF sind, durch, so machen sie dies bisher gerne unentgeldlich.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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