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RubrikAusbildung zurück
ThemaBezahlung von Ausbildern11 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg826409
Datum06.01.2017 09:52      MSG-Nr: [ 826409 ]1896 x gelesen

Guten Tag

Geschrieben von Jan R.

den Ausbildern für die Unterrichtseinheiten in unserer örtlichen Wehr auch einen kleinen Betrag der Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.

In unserer FF wird die örtliche Ausbildung i.d.R. von den Unterführern ( GF + ZF ) durchgeführt, diese erhalten, geregelt durch eine örtliche Feuerwehr-Entschädigungssatzung, eine jährliche Entschädigung. Deshalb braucht man sie m.E. nicht nochmals extra für ihre pflichtgemäße Ausbildertätigkeit besonders entschädigen. Führen spezielle Ausbildungsinhalte andere FW-Angehörige, die nicht GF oder ZF sind, durch, so machen sie dies bisher gerne unentgeldlich.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 04.01.2017 21:41 Jan 7R., Hahnheim
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 06.01.2017 07:51 Jan 7R., Hahnheim
 06.01.2017 09:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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