Geschrieben von Jan R.Also warum soll man das nicht auch entsprechend honorieren? Ich verstehe gerade das Problem nicht so ganz. Die Rechtsgrundlage, um auch unregelmäßig auf Ortsebene ausbildenden Leuten eine kleine Entschädigung zahlen zu können, wenn man eben will. Will man aber eine Rechtsgrundlage, nach der man das zwingend zahlen muss, wird dabei mit Sicherheit nicht das gewünschte Ergebnis bei rauskommen.
Geschrieben von Jan R.Weiter bekommen wir es ja auch geregelt, dass die Ausbilder beim 1. Hilfelehrgang, dem Kettensägenlehrgang und weitere auch entlohnt werden. Externe Ausbilder, oder Mitglieder der eigenen Wehr? Machen die Ausbilder das einmal bei einer Ortswehr, oder reisen die durch die Verbandsgemeinde? Wieviel Aufwand entsteht denen dadurch? Welche Qualifikation haben die?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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