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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaub in Schichten | 17 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 826453 | ||
Datum | 09.01.2017 08:03 MSG-Nr: [ 826453 ] | 6055 x gelesen | ||
Siehe Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW, § 23 (1) Urlaub beim Abweichen von der Fünf-Tage-Woche. Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um ein zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 18; die zusätzlichen arbeitsfreien Tage werden ohne Rücksicht auf gesetzliche Feiertage ermittelt. Grµß Rüdiger | ||||
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