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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaub in Schichten | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 826455 | ||
Datum | 09.01.2017 09:14 MSG-Nr: [ 826455 ] | 5701 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach R. Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um ein zweihundertsechzigstel des Urlaubs nach § 18; die zusätzlichen arbeitsfreien Tage werden ohne Rücksicht auf gesetzliche Feiertage ermittelt.Heißt auf deutsch ???? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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