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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaub in Schichten | 17 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 826462 | ||
Datum | 09.01.2017 15:38 MSG-Nr: [ 826462 ] | 4968 x gelesen | ||
Wir haben verschieden Schichten, abhängig vom Bedarf. Das Ganze verteilt auf 2 Wachabteilungen. Jeder hat 32 Tage Urlaub und nimmt den an Wochentagen, unabhängig welche Wachabteilung im Dienst ist. Wochenenden und Feiertage kann kein Urlaub abgebucht werden. Also von Samstag bis darauf folgende Woche Sonntag sind 5 Tage. Liegt beispielsweise am Donnerstag ein Feiertag, dann nur 4 Tage Urlaub. Und man kann nicht aus einer 24 Stunden Schicht kommen und in Urlaub gehen. Der erste Tag nach der Schicht ist automatisch frei. Also wer Dienstag eine 24 Stunden Schicht hat und Mittwochmorgen Feierabend, der kann frühestens am Donnertags Urlaub nehmen. Mittwoch ist schon frei. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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