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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaub in Schichten | 17 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Münster / NRW | 826469 | ||
Datum | 09.01.2017 18:05 MSG-Nr: [ 826469 ] | 4770 x gelesen | ||
Hallound DANKE schon mal für die Rückmeldungen Wir haben eine 54 Stundenwoche bei 3 Dienstgruppen im 24h Dienst dann 2Tage frei und jede 8te Schicht eine sogenannte Freischicht die ist aber Sicher frei. Wir finden eben das 12 Schichten etwas wenig ist . Wie ist es mit dem Ausgleich für Dienst an Feiertagen der wird bei uns zwar durch Stunden auf einem Zeitkonto geführt und kann bei ausreichender Dienststärke genommen werden aber nicht sicher ist und auch angeordnet werden wenn die Sollstärke überschritten wird (Zwangsdienstfrei) Es gibt eine Dienstvereinbarung von deren Rechtmäßigkeit ich nicht überzeugt bin. In der AZV NRW steht zu Feiertagen "(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat." Sind also bei ca. 10 Feiertagen ca. 96 h also ca. 4 Schichten !!! Müsste es dann nicht zusätzliche Urlaubstage geben oder man keine Urlaubsschicht nehmen wenn es auf einen Feiertag fällt. So war die Regelung bisher als der Urlaub noch in Tagen geführt wurde und nicht in Schichten Kennt jemand einen Anwalt der sich mit der Materie auskennt??? Leider habe ich als Kombamitglied von deren Rechtsabteilung auf mehrere Mails keine Antwort erhalten. Gruß Holger | ||||
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