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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 826500 | ||
Datum | 10.01.2017 21:22 MSG-Nr: [ 826500 ] | 5067 x gelesen | ||
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Geschrieben von Felix H. Werden sie ziemlich sicher nicht. Ich habe vor gar nicht allzu langer Zeit in der Fahrschule gelernt, dass es meine Pflicht ist, mich über Gesetzesänderungen zu informieren. Tue ich das nicht liegt der Fehler bei mir, nicht beim Gesetzgeber... In diesem Falle also: Wenn ich mich nicht informiere bin ich selbst schuld, wenn mein Führerschein dann nicht mehr gültig ist. Opa darf seine Stielhandgranaten und MGs aus dem letzten Weltkrieg auch nicht behalten, selbst wenn das für ihn mal legal war. Bestandschutz muss meines Wissens nach aktiv verordnet werden. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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