Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 826501 |
Datum | 10.01.2017 21:33 MSG-Nr: [ 826501 ] | 5442 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Hallo Thomas,
ich habe meinen C 2013 gemacht und darin steht schon 2018 drin. Nur C1E vom alten 3er läuft bis zu meinem 50. Jahr.
Wie sieht es dann mit dem öffentlichen Dienst und privaten Firmen die auf Baustellen fahren mit Pritschenwagen und Sprintern. Brauchen die dann auch den D?
Christian
Typisch Deutschland. Lieber den Schwanz einziehen. Andere Länder würden sagen, ist bei uns so und fertig.
Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.
Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.
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| 10.01.2017 12:23 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 10.01.2017 13:08 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 10.01.2017 21:33 |
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Chri7sti7an 7H., Grötzingen | |