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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 826513 | ||
Datum | 11.01.2017 00:15 MSG-Nr: [ 826513 ] | 4910 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Felix H. In diesem Falle also: Wenn ich mich nicht informiere bin ich selbst schuld, wenn mein Führerschein dann nicht mehr gültig ist. das könnte so zutreffen. Die Sache wurde, so wie es sich mir darstellt, sehr kurzfristig durchgezogen. ... Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. ... Das bedeutet das ein Teil der Führerscheininhaber plötzlich solange nicht mehr Fahrzeuge für die C1 bzw. C1E benötigt wird eine Zeit lang nicht mehr fahren dürfen. Die müssen jetzt: - eine ärztliche Untersuchung machen lassen - Passbild besorgen - auf der Führerscheinstelle einen Antrag abgeben Bis der neue (verlängerte) Führerschein da ist dauert es dann. In dieser Zeit darf kein LKW gefahren werden :-( Ist an sich kein Thema. Bei einem "normalen" Ablauf der Gültigkeit eines Führerscheins kann man sich drauf einstellen. Und den Antrag rechtzeitig abgeben. Diese Änderung hat teilweise gravierende Konsequenzen :-( Bei Feuerwehrs bedeutet das halt dann der oder die betroffene Maschinisten in dieser Zeit als Fahrer ausfallen. Aber was macht der Berufskraftfahrer, Handwerker usw.? Das Verkehrsministerium BaWü hat die Info erst am 02.01.17 in einer Pressemittelung veröffentlicht. Als erst nachdem das in Kraft getreten ist. Auf der Webseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe ich zu dieser Änderung nichts gefunden :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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