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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826516 | ||
Datum | 11.01.2017 07:32 MSG-Nr: [ 826516 ] | 4690 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Das bedeutet das ein Teil der Führerscheininhaber plötzlich solange nicht mehr Fahrzeuge für die C1 bzw. C1E benötigt wird eine Zeit lang nicht mehr fahren dürfen. Betroffen sind FE ab dem 19. Januar 2013, die laufen also frühestens am 19. Januar 2018 ab. Geschrieben von Jürgen M. Bei einem "normalen" Ablauf der Gültigkeit eines Führerscheins kann man sich drauf einstellen. Und den Antrag rechtzeitig abgeben. Hier sind also selbst im ungünstigsten Fall noch über 12 Monate Zeit. Geschrieben von Jürgen M. Diese Änderung hat teilweise gravierende Konsequenzen :-( Viel spannender ist es im Gebiet der Fahrzeuge, für die nun plötzlich die Klasse D1 benötigt wird. Das gilt nämlich tatsächlich "plötzlich" seit dem 28.12., und eine D1-Fahrerlaubnis macht man auch nicht mal eben so schnell wie man eine C1-FE verlängert. Allerdings dürften das in der Praxis noch deutlich weniger Betroffene sein. | ||||
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