Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 826542 |
Datum | 11.01.2017 15:04 MSG-Nr: [ 826542 ] | 4345 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Geschrieben von Henning K.Henning Koch, Dortmund
Datum: 11.01.2017 07:32:06
Text: Geschrieben von Jürgen M.
Das bedeutet das ein Teil der Führerscheininhaber plötzlich solange nicht mehr Fahrzeuge für die C1 bzw. C1E benötigt wird eine Zeit lang nicht mehr fahren dürfen.
Betroffen sind FE ab dem 19. Januar 2013, die laufen also frühestens am 19. Januar 2018 ab.
Mir wurde nach dem Verlust meiner kompletten Brieftasche bereits im Juni 2016 beim Aushändigen der neu beantragten Fahrerlaubnis (ehedem als Klasse 3, 1 und 2 gemacht) im Straßenverkehrsamt gesagt, dass ich noch Glück hätte, denn ab 2013 würden nur noch befristete Führerscheine ausgegeben. Für ALLE und ALLES!
Also auch wer heute seinen uralten grauen oder rosa Lappen verliert, sitzt jetzt mit im Boot derer, die alle 5 oder 10 Jahre für einen neuen Führerschein antanzen und zahlen dürfen.
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