News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 826572 | ||
Datum | 12.01.2017 01:32 MSG-Nr: [ 826572 ] | 4069 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Michael W. Zumal die Anzahl derer, die nur den C1/C1E und nicht gleich den C/CE machen, schon verschwindend gering ist, denn der Preisunterschied dürfte nicht allzu groß sein. Wenn jetzt auch noch die zeitliche Befristung gleich wird, ist das noch ein Grund weniger, nur C1/C1E zu machen. Bei der Feuerwehr vielleicht, aber bei uns im Rettungsdienst ist das die Regel, da macht kaum eine(r) den C oder CE, zumal der C1 oft auch von der Organisation bezahlt wird. Gruß Heinrich | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|