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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826574 | ||
Datum | 12.01.2017 08:06 MSG-Nr: [ 826574 ] | 4035 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lars B. aber über 3,49 to zGG Die Grenze lag schon immer bei einschließlich 3,5t. Genauso wie die nächste Grenze bei einschließlich 7,5t liegt. Ein Kleintransporter mit 3,5t darf mit B, ein LKW mit 7,5t mit C1 gefahren werden. Geschrieben von Lars B. bei gewerblicher Nutzung man zeige mir einen entsprechenden Passus in der FeV. Ich finde da keinen Unterschied zwischen gewerblich oder privat. Gruß, Michael | ||||
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