Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826575 |
Datum | 12.01.2017 08:14 MSG-Nr: [ 826575 ] | 3974 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Hallo,
Geschrieben von Thomas R.Ersterer ist inzwischen immer befristet, letztere nur in bestimmten Fällen.
Auch wieder falsch. Die alten Führerscheine sind auch inzwischen immer befristet, nämlich bis irgendwann 2033. Auch wenn das nicht draufsteht. Lange Zeit waren die neueren Kartenführerscheine auch nicht befristet, also ergab sich auch in der Zeit kein Nachteil. Da jetzt m.W. die Gültigkeit immer 15 Jahre beträgt und die Begrenzung der Gültigkeit vor ein paar Jahren eingeführt wurde, gibt es da kleine Überschneidungen, dass in den letzten paar Jahren ausgestellte Führerscheine eben ein paar Jahre vor 2033 ungültig werden. Für die entsprechende Verlängerung sind aber keine besonderen Bedingungen nötig. Da ist kein Unterschied zum alten Schein. Wer aber seine Erweiterungen aus der alten Klasse 3 oder gar die ehemalige Klasse 2 behalten will und vor 2033 50 Jahre alt wird, und das wird wohl meist der Fall sein, wird um einen Umtausch nicht herumkommen. Insbesondere da der Umtausch auch nötig ist, um z.B. eine Fahrerkarte oder einen internationalen Führerschein zu bekommen. Vom 0815-PKW-Fahrer mal abgesehen bleiben da nicht viel übrig, die nicht sowieso vorher tauschen müssen.
Gruß,
Michael
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