Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826576 |
Datum | 12.01.2017 08:16 MSG-Nr: [ 826576 ] | 4006 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Hallo,
Geschrieben von Heinrich B.Bei der Feuerwehr vielleicht, aber bei uns im Rettungsdienst ist das die Regel, da macht kaum eine(r) den C oder CE, zumal der C1 oft auch von der Organisation bezahlt wird.
Ich kann mich nur dran erinneren, dass hier oft von einem unwesentlichen Preisunterschied die Rede war. Wenn das so ist und jetzt auch der C1/C1E befristet ist, wäre es schon fast Unfug, nur den C1/C1E zu machen, zumal selbst bei Bezahlung durch eine Organisation eine Aufstockung auf eigene Kosten sicher möglich ist. Wenn ich dafür nur wenige 100 Aufpreis gern auch selbst zahlen müsste, wäre mir meine Entscheidung klar.
Gruß,
Michael
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