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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826579 | ||
Datum | 12.01.2017 08:49 MSG-Nr: [ 826579 ] | 3950 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Im Bereich Feuerwehr würde ich sagen gilt dann dies hier ....weil es früher diese Unterschiede noch gab, heute die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei der Erteilung der Klassen D1 und DE bereits Bestandteil des FS sind Sprich wenn du mehr als 9 Personen privat tansportieren möchtest benötigst du keinen Personenbeförderungsschein, aber den entsprechenden FS für die Fahrzeugklasse also D1(D) http://www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungsschein/ | ||||
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