Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826587 |
Datum | 12.01.2017 09:52 MSG-Nr: [ 826587 ] | 3973 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Moin Uli,
gut das man einen Fahrlehrer in seinem Kollegenkreis hat, den hab ich grad gefragt.
Also es geht hier nur um das PersBeförG,
sprich wenn ich heute bis zu 9 Personen in eine Stretch-Limo, MB 516 , LT 50 packe , diese mit mehr als 3,5 t zGG zugelassen ist/sind, benötige ich nun, sofern ich gewerblich fahre , also damit Einkommen erziehle,den Klasse D1/D FS, ob wohl eben nur die Grenze von 9 Personen, die ich früher ganz normal mit dem Personenbeförderungsschein ( alter gelber Lappen) + dazugehöriger Führerscheinklasse für das entsprechende Fahrzeug fahren durfte.
Für HiOrgs , Feuerwehr usw. gilt dieses Personenbeförderungsgesetz nicht, von daher kannst du im MTW/ELW auf LT 50 Basis weiterhin mit Kl C1 bis zu 9 Personen mitnehmen, da ja nicht Gewerbe.
Alles was darüber hinaus geht als 9 Personen , also auch der 14 Sitzer Sprinter, dafür benötigst du den Kl. D1(D) Schein, weil es die alte Kombi Lkw + Personenbeförderungsschein seit EU-Schein 1999 nicht mehr gibt, also spätestens hätten alle Inhaber dieser Kombi ab 2013/2014 wenn der Pers.Beförd-Schein abgelaufen ist, eine Klasse D1/D vorweisen müssen, um weiterhin mehr als 9 Personen zu transportieren, egal ob gewerblich oder privat, da ab 1999 für Neuerteilung der Kl. D1/D automatisch die Erlaubnis zu Fahrgastbeförderung ( Personenbeförderunsschein) in diesen FS Klassen enthalten ist.
Du kannst zwar heute eine Klasse D besitzen und 140 Personen befördern im Bus, darfst mit diesem Schein aber kleinen Mietwagen mehr fahren, dafür benötigst du wieder den gelben Lappen zu Fahrgastbeförderung... klingt paradox, ist aber so, habe ich selber durch, da ich auch Kl. D besitze und mich auch für Mietwagen interessiert hatte... da musste ich bei der Verlängerung der Kl. D auch Mietwagen mit beantragen...
Gruß Lars
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