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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826588 | ||
Datum | 12.01.2017 10:28 MSG-Nr: [ 826588 ] | 3947 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lars B. na gut, auf die 100 kg wollen wir uns nicht streiten.. es sind sogar nur 10kg. Wird aber sehr oft falsch dargestellt. Geschrieben von Lars B. Personenbeförderungsgesetz sagt aus, das du bei gewerblicher Nutzung,sprich wenn du VW Bus fährst und damit Geld verdienst, einen Personenbeförderungsschein brauchst.. unabhängig ob du nur Mietwagen z.B E-Klasse mit max. 4 Personen oder Sprinter nur bis zu 9 Insassen. Ja, hat aber erstmal überhaupt nichts mit den Führerscheinklassen zu tun. Und nur um die ging es hier, da bei Feuerwehrs sowieso keine gewerbliche Personenbeförderung vorliegt. Gruß, Michael | ||||
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