Hallo,
Geschrieben von Lars B.Genau, man braucht KEINEN D1 bei Fahrzeugen über 3,5-7,5 to bis zu 9 Sitzplätzen, den man wohl bräuchte, wenn man mit diesen Fhz gewerblich fahren würde, da aber wie richtig erkannt eine Behörde-hier Rettungsdienste und Fw ist dieser nicht erforderlich, also auch kein Kl D1 zwischen den o.a. Fahrzeuggewichten erforderlich.
und wieder falsch: Es gibt keinen Unterschied der Führerscheinklassen für Gewerbe/Nichtgewerbe. Willst du ein zum reinen Personentransport bestimmtes Fahrzeug über 3,5t fahren, brauchst du dafür D1 oder D. Ob du für gewerblich noch was zusätzlich brauchst, ist wieder ein anderes Thema und spielt hier keine Rolle.
Eine 7,5t-Grenze für D1 gibt es desweiteren auch nicht. Die Klasse D1 brauchst du jetzt auch, wenn du PRIVAT einen 4,5t-Sprinter mit 9 Plätzen, der entsprechend in den Papieren eingetragen ist, fährst.
Geschrieben von Lars B.Nichts desto trotz kommt dann die Grenze ab 9 Personen ( 8+1Fahrer), sollte es darüber hinaus gehen dann ist der Personenbeförderungsschein Pflicht bzw. Führerscheinklasse D1 / D , der ja den Personenbeförderungsschein für diese Art Fahrzeuge inkl. hat,da hilft dir auch nicht der Fw- Führerschein der jeweiligen BL. Der ist so wie ich das lese eben nur eine Aufwertung des 3,5 t auf 4,75 t und somit eigentlich FS-Klasse C1 bis 7,5 t , nicht mehr nicht weniger.Und der Feuerwehrführerschein der jeweiligen BL setzt auch nicht die Fahrerlaubnisverordnung über den Personentransport außer Kraft.
Nein. Für Fahrzeuge der Feuerwehr gibt es genau wie für Wohnmobile (die ja auch dem reinen Personentransport dienen) eine Ausnahme in der FeV, da reicht C1 bzw. C (je nach Gewicht) anstelle D1 oder D, sofern maximal 9 Sitzplätze inkl. Fahrer vorhanden sind (also wie bisher). Den Personenbeförderungsschein, der erstmal absolut gar nichts mit Klasse D1/D zu tun hat, brauchst du nicht. Weder für Feuerwehr noch für private Nutzung.
Wenn der FW-FS nicht die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen der FeV bzw. Teile der FeV außer Kraft setzt, was macht er dann? Du darfst mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B und Zusatzausbildung unter Beachtung einiger Randbedingungen Fahrzeuge der Klasse C1 fahren. Einen entsprechenden Passus direkt in der FeV gibt es nicht, die rechtliche Grundlage ist vielmehr §74 Abs 1 der FeV.
Geschrieben von Lars B.Denn sonst könnte ich ja wieder mit dem Argument kommen, ich habe C1 Führerschein, darf Fhz bis 7,5 t fahren, miete mir einen Sprinter oder LT 4,9 t zGG = C1 mit 13-15 Sitzplätzen und fahre dann mit meiner Familie ins Wochenende..... das darfst du nämlich nach 1999 nun nicht mehr, da ist wieder der D1 bindend,
Das durftest du auch vor 1999 nicht. Und danach auch nicht, da auch in C1 nur Fahrzeuge bis maximal 9 Sitzplätze enthalten waren und sind. Und nein, die Berufskraftfahrerqualifikation brauchst du auch nicht, wenn du privat oder aber bei der FW unterwegs bist, das ist aber wieder ein anderes Gesetz und hat mit der FeV und den Fahrerlaubnisklassen auch wieder nicht viel zu tun.
Ich finde in den Feuerwehrführerscheinen jedenfalls keinen Bezug auf Fahrzeuge der Klasse C1 sondern nur auf die Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5t ohne Nennung einer maximalen Sitzplatzanzahl.
Gruß,
Michael
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