Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826600 |
Datum | 12.01.2017 15:35 MSG-Nr: [ 826600 ] | 3815 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Löschgruppenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Lars B.Richtig, Unterschiede zwischen Privat/Gewerbe gibt es in den FS - Klassen nicht
exakt.
Geschrieben von Lars B.diese Unterschiede werden durch Zusatzquali bzw. Zusätze gekennzeichnet
Nein. Für diese Fälle gelten andere Vorschriften. Der Fall der Berufskraftfahrerqualifikation wird durch eine Schlüsselzahl auf dem Führerschein gekennzeichnet.
Geschrieben von Lars B.und nein... wenn ich privat einen LT 55 habe mit 9 Sitzplätzen und diesen nur privat nutze benötige ich keinen Personenbeförderungsschein bzw. Kl.D1, ist er aber mit mehr als 3,5 t eingetragen/zugelassen und wird als Mietwagen eingesetzt, benötigt der Fahrer den D1 nach der neuen Vorschrift.
Und wieder nicht ganz richtig. Ob der privat, gewerblich oder als Mietwagen eingesetzt wird, spielt für die Führerscheinklasse überhaupt keine Rolle. Auch wenn du die Kiste privat fahren willst, brauchst du jetzt Klasse D1, wenn das Fahrzeug mehr als 3,5t zul. Gesamtgewicht hat. Was meinst du eigentlich mit "Mietwagen"? Ob ich das Fahrzeug selbst besitze oder mir eines miete spielt überhaupt keine Rolle in irgendwelchen Vorschriften.
Geschrieben von Lars B.Und bei den Klassen B(E) bis C(E) ist immer von max. 8 + 1 Personen die Rede.
Soweit richtig.
Geschrieben von Lars B.Das der Fw-FS nun die Klasse B gewichtstechnisch aufwerten soll..und der FS-Inhaber eines 3,5 t Klasse B Schein nun das LF / TSF-W bewegen soll und darf ist ja auch gut gemeint, nichts desto trotz bleibt es trotz höherem Gewicht auch nur bei 8 Personen + Fahrer
Selbst wenn das so gemeint ist, wo steht das? In der entsprechenden Verordnung für RLP finde ich dazu nichts.
Gruß,
Michael
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