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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826615 | ||
Datum | 12.01.2017 22:31 MSG-Nr: [ 826615 ] | 3715 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars B. Was ist eine Feuerwehr-Fahrberechtigung?Gilt die in ganz D oder nur in einzelnen Bundesländern? Eine nach Landesrecht auf Grundlage von §2(10a) StVG ausgestellte Berechtigung, Einsatzfahrzeuge bestimmter Organisationen von ehrenamtlichen Kräften auch ohne die sonst erforderliche Fahrerlaubnis zu führen. Die gilt bundesweit. | ||||
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