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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrvereine/Fördervereine Eigentum/Besitz | 10 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 826629 | ||
Datum | 13.01.2017 07:40 MSG-Nr: [ 826629 ] | 2780 x gelesen | ||
Rechtlich gesehen gibt es den begriff der "Spende" im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht, es handelt sich vielmehr um eine Schenkung aus dem Vermögen des Schenkenden an den beschenkten (§516 ff. BGB). In einem Schenkungsvertrag kann auch eine Zweckbindung fest geschrieben werden. Davon losgelöst ist der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde /dem Verein und der nach §433 ff BGB zu sehen ist. Hier erfolgt das Eingehen eines zweiseitigen Schuldverhältnis. Der Eine schuldet die Übergang und Eigentumsübertragung einer bezeichneten Sache, der andere den Kaufpreis. Fazit. Durch die "Spende" (eigentlich Schenkung) wird nur eine Vermögensübertragung zwischen dem Schenkenden und der Gemeinde bewirkt. Der Kaufvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer erreicht dann, das mit dem geschenkten vermögen ein Gegenstand in das Eigentum der Gemeinde übergeht. Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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