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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrvereine/Fördervereine Eigentum/Besitz10 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP826631
Datum13.01.2017 08:03      MSG-Nr: [ 826631 ]2579 x gelesen

Ich würde sagen, was halbjuristisch-versaute Menschen immer erstmal sagen: Es kommt drauf an.
Was wurde denn vom Zuwendungsgeber gesagt an wen die Spende gehen soll, und was wurde auf der Zuwendungsbescheinigung vermerkt? Wurde die Spende von der Gemeinde angenommen mit dem Vermerk "Die Zuwendung wird von uns unmittelbar für den angegebenen Zweck verwendet.", dann ist es wohl unstrittig ins Eigentum der Gemeinde übergegangen. Daneben gibt es aber auch die Möglichkeit, dass Sachspenden als Zuwendung im Durchlaufverfahren weitergegeben werden, dann wird das auf der Zuwendungsbestätigung auch vermerkt (sollte zumindest), und die Kommune wird nicht Eigentümer.
Ich tendiere aber dazu, dass das Material Eigentum der Gemeinde geworden ist, denn an wen sollte die Zuwendung im Durchlaufverfahren denn überhaupt noch weitergereicht werden, wenn da noch kein Verein o.ä. besteht, der die Spende letztlich erhält und das Eigentum dann übernehmen würde? Und das Material dann noch einem Zweck dient, der originäre Aufgabe der Gemeinde ist? Mit dem Zusammenschluss der Feuerwehrmitglieder als GbR kommt man da auch nicht weiter.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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Geändert von Sebastian K. [13.01.17 08:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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