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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr(Förder)vereine, e.V. / n.e.V. WAR: Feuerwehrvereine/Förderve | 4 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Göttingen / Niedersachsen | 826643 | ||
Datum | 13.01.2017 11:37 MSG-Nr: [ 826643 ] | 811 x gelesen | ||
Hallo Hansi, die Frage ist ob sich Kosten für Eintragung bzw. Umtragung der Vorstände im Register gegenüber den zu erwartenden Einnahmen usw. rechnen bzw. im Verhältnis stehen. Daher ist oder wird im Moment noch abgewogen e.V. oder n.e.V. Wichtig wäre es die Gemeinnützigkeit festzustellen und somit Zuwendungsbescheide ausstellen zu können. Da wie gesagt auch die Haftung wie du bereits ausgeführt hattest eine Rolle spielt, ist dies gewiss ein Punkt, den man sicherlich auch in der Satzung so festschreiben könnte ,das eben Beschlüsse eine gewisse Stimmenmehrheit haben müssen z.B. 50,1 % oder auch 2/3 ganz wie man will und Haftung des Vorstandes dann quasi auf eigenes Risiko geht bzw. erst auch einmal abwegen sollte wie groß wird der Verein, wie hoch sind die zu erwartenden Einnahmen,was veranstaltet der, usw. usw. Dies sind sicherlich derzeit Überlegungen die von ein paar Interessierten im Moment noch abzuwägen sind. Aber Dank schon mal für Deine Tips , die ich gern weitergeben werde. MkG Lars | ||||
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