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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 826772 | ||
Datum | 18.01.2017 11:00 MSG-Nr: [ 826772 ] | 17013 x gelesen | ||
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hallo,m Geschrieben im StGB: eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, Ich denke das ev. nur ein Teil der Gaffer gegen diesen Paragraphen verstossen hat. Wenn der Unfall weit genug von der Brücke entfernt stattgefunden hat dann dürfte mit Handys schwer möglich sein eine Person identifizierbar zu knipsen. Kritischer sind da Kameras mit Teleobjektiven. Die Frage ist da ob und wie die Polizei direkt vor Ort feststellen kann wer nun konkret gegen den §201a nun verstösst bzw. verstossen hat. Wobei die Polizei eine Brücke recht einfach absperren kann. Belegt halt mind. zwei Polizeibeamte die sicherlich in der Anfangsphase des Einsatzes nicht übrig sind. Wenn es länger dauert dann kann die Polizei besser reagieren: Hier wurde grossräumig abgesperrt, Sichtschutzwände aufgebaut und diese dann mit Polizisten abgesichert. Die haben aufgepasst das auch niemand durch die Ritzen schauen kann. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [18.01.17 11:05] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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