Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 826774 |
Datum | 18.01.2017 18:16 MSG-Nr: [ 826774 ] | 3635 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.PM des DFV: Weiterhin kein Busführerschein für Feuerwehr nötig
Irgendwie ist da ziemlich viel Unsinn drin enthalten. Von reinen Mannschaftstransportfahrzeugen in Kleinbusform mal abgesehen, sind eigentlich alle Fahrzeuge der Feuerwehr, die über 3,5t zul. Gesamtmasse haben keine Fahrzeuge, die nach der Definition zum Personentransport gebaut sind. Es wird eigentlich immer auch und meist überwiegend Material transportiert. Die Regelung hätte also ohne den Ausnahmezusatz eben nicht sämtliche Staffel- und Gruppenfahrzeuge und auch keine TSF über 3,5t erfasst. Ich finde zumindest im Gesetz keinen Unterschied, ob nun ein 3-, 6- oder 9-sitziges Fahrerhaus bei einem LKW verbaut ist. Solange das Fahrzeug auch und überwiegend für den Materialtransport da ist, braucht man keinen Führerschein der Klasse D oder D1.
Gruß,
Michael
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