Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 826775 |
Datum | 18.01.2017 18:37 MSG-Nr: [ 826775 ] | 3611 x gelesen |
Infos: | 20.01.17 LFS BaWü: Änderungen im Fahrerlaubnisrecht 20.01.17 DFV: FAQ Führerschein 20.01.17 FW-Magazin: Erfolg des DFV - Feuerwehrleute brauchen keinen Busführerschein 10.01.17 Wichtige Änderungen für FahrerInnen von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen 10.01.17 Neuabgrenzung der Klassen C1, C und D1 / Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E
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Geschrieben von Michael W.Irgendwie ist da ziemlich viel Unsinn drin enthalten. Von reinen Mannschaftstransportfahrzeugen in Kleinbusform mal abgesehen, sind eigentlich alle Fahrzeuge der Feuerwehr, die über 3,5t zul. Gesamtmasse haben keine Fahrzeuge, die nach der Definition zum Personentransport gebaut sind.
Bist du sicher, dass bei den seltsam schwammigen Regelungen über die Führerscheinklassen das alle ebenso sehen, und das in allen Anwendungsfällen, sprich Einsätzen, Übungen und sonstigen Szenarien?
Es gibt sicher eine Menge Szenarien, wo auch LFs und HLFs überwiegend für den Personentransport verwendet werden, und da ist es nicht schlecht, diese generelle Klarstellung zu haben, damit auch nicht der kleinkarierteste Erbsenzähler auf die Idee kommt, hier einen anderen als den üblichen Führerschein zu verlangen. Im Endeffekt stimmt doch jetzt alles mit dem überein, wie wir uns die Regelung wünschen (das ist eine Annahme von mir): Alle Feuerwehrfahrzeuge können weiterhin mit dem gewohnten Führerschein gefahren werden, wir müssen uns keine spitzfindigen Gedanken machen, dass ein Maschinist plötzlich wegen vermeintlicher Personenbeförderung ohne die erforderliche Bescheinigung im Regen steht.
Ob es dieser Klarstellung überhaupt bedurft hätte, da bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich tendiere da eigentlich zu Michaels Sichtweise, wobei die nicht zwangsläufig mit der Sichtweise anderer Menschen und Behörden übereinstimmen muss. Da sollen sich aber dann gelehrte Menschen mit spezieller Sachkenntnis die Köpfe heißdiskutieren. Für uns ist die Sache hiermit geklärt.
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