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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 826843 | ||
Datum | 21.01.2017 08:56 MSG-Nr: [ 826843 ] | 15904 x gelesen | ||
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Wobei noch anzumerken ist, dass ein Verstoss gegen den §201a kein reines Antragsdelikt ist, (d.h. der Betroffene müsste Anzeige erstatten), sondern auch wie ein Offizialdelikt sein kann. Die Polizei kann also von sich aus handeln und entsprechende Tatverdächtige "behandeln". Eine vorläufige Beschlagnahme der Tatmittel als Beweismittel ist ausdrücklich anwendbar. Also: erstmal einen Schwung Handys einkassieren, dann wird schnell Ruhe an der Unfallstelle. | ||||
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