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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 826846 | ||
Datum | 21.01.2017 11:57 MSG-Nr: [ 826846 ] | 15670 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Manfred B. Also: erstmal einen Schwung Handys einkassieren, dann wird schnell Ruhe an der Unfallstelle. Das wäre abschreckender als alle anderen Maßnahmen. Bis die Bilder auf den Handys ausgewertet sind dauert das längere Zeit. Wenn dann doch ein Verstoss gegen §201a vorliegt kann nach einem Urteil das Handy als Tatwerkzeug eingezogen werden. Wenn kein Verstoss vorliegt bekommt man es nach der Untersuchung zurück. Da man da dann kein Vermögensschaden erlitten hat gibt es auch keine Entschädigung. Wenn sich diese Vorgehensweise herumspricht dann überlegen sich viele Leute ob sie in solchen Situationen ihr Handy zum Photographieren zücken. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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