Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge |
Autor | Norb8ert8 R.8, Fürstenzell / | 826878 |
Datum | 22.01.2017 09:00 MSG-Nr: [ 826878 ] | 4455 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
Hallo,
Ja, das mit der Wechselkiste wäre eine Möglichkeit, aber unser Fahrzeughersteller hat die Halterungen separat vorgesehen. Laut dem Hersteller ist es bei der Gewichtsermittlung egal, ob Reservehalterungen drin sind, die dürfen leer sein. Zusätzlich haben wir noch ein nicht auf der Norm stehendes Druckbegrenzungsventil drin, sind incl. Halterung auch noch mal fast 10kg.
Abgesehen davon hat das Fahrgestell ein zulässiges Gesamtgewicht von 5,3t, da hätten wir eh genug Reserve.Es geht nur um die Erfüllung der TSF-Norm, damit die Zuschüsse gewährt werden.
Es laufen einige solcher Fahrzeuge in anderen Landkreisen in gleicher Ausführung, da wurde der Gewichtsbilanz des TÜV geglaubt und leere Halterungen akzeptiert. Dort hat der KBI nicht auf irgendeiner Waage eines Kieswerks nachgewogen. Ganz abgesehen von den Messunsicherheiten, die solche Waagen haben. 2-3% Fehler sind da vermutlich drin. Da zeigt die Waage 10kg mehr an und schon sind wir über 4,500t.
Das mit der Norm bzw. dem Gewicht ist aus meiner Sicht bei kleinen Fahrzeugen so eine Sache. Die Mannschaft wird auch pauschal mit 540kg berechnet. Da müsste man als Kommandant ja dann auch schauen, das man nicht drüberkommt, oder? Bisher haben wir die Tauchpumpen im Mannschaftsraum mitgenommen, wir waren vermutlich immer schwerer als erlaubt.
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| 21.01.2017 17:59 |
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Norb7ert7 R.7, Fürstenzell |
| 21.01.2017 19:23 |
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Heik7o L7., Maintal |
| 22.01.2017 09:00 |
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Norb7ert7 R.7, Fürstenzell | |