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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 826891 | ||
Datum | 22.01.2017 11:52 MSG-Nr: [ 826891 ] | 15853 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Harald S. Damit hast du der Polizei (und Gerichten) locker 15-20 Arbeitstage beschert. Die Beschlagnahmungen müssen natürlich auch von der Verwaltung vereinnahmt werden, dann müssen die Handys durchsucht werden, wofür in manchen Fällen der Richtervorbehalt gilt. Dann müssen die Handys eventuell geknackt werden, weil sie ausgeschaltet wurden, oder der Akku nicht durch hielt. klar ist das aufwendig aber wenn da mal einige Fälle exemplarisch durchgezogen werden und dieses Vorgehensweise medial breit gestreut wird dürfte das schon wenigsten etwas vorbeugende Wirkung haben. Geschrieben von Harald S. Und dann kommt noch jeder der sich auf die Pressefreiheit beruft und ein erlaubtes Foto für seinen Blog machen wollte dann muss der nachweisen das er auch journalistisch tätig ist. Ich denke die wenigsten Gaffer haben schon während der Gafferei ein einschlägiges Blog mit dem sie ihre journalistische Tätigkeit auch nachweisen können. Die Ausrede "mir ist beim Anblick des Unfalls die Idee gekommen journalistisch tätig zu werden" dürfte da nicht ziehen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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