Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Gewichtsermittlung TSF | 37 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 826916 |
Datum | 22.01.2017 20:28 MSG-Nr: [ 826916 ] | 3102 x gelesen |
Kreisbrandrat
Kreisbrandinspektor
Geschrieben von Norbert R.Der KBR oder KBI bestätigen die Konformität mit der Norm, das betrifft sowohl die Beladung als auch eben das Gewicht. Er kann dabei auch den Angaben des TÜV glauben oder aber auf einer x-beliebigen Waage nachwiegen. Sollte da dann mehr rauskommen, kann er die Abnahme verweigern und die Gemeinde bekommt keinen Zuschuss. Und wenn wir die Reservehalterung beladen müssen, passiert vermutlich genau das.
Ich seh schon, vermutlich müssen wir die Halterung ausbauen.....
Wahrscheinlich ist der schlauer oder er kennt seine Pappenheimer. Was glaubt ihr denn wohl, wenn das Fahrzeug erst mal abgenommen ist, wie lange die Halterungen leer bleiben? Wenn das eine reine Wechselbeladung wäre (z.B. ne Kiste zum tauschen, entweder die eine Zusatzbeladung oder die andere, beides ginge nicht) wäre es kein Problem, aber so...
Früher war man schlauer, da hat man die Halterungen und das Gerät erst nach der Abnahme eingebaut.......
Gruß
Heinrich
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