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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827065 | ||
Datum | 28.01.2017 17:03 MSG-Nr: [ 827065 ] | 2257 x gelesen | ||
In NRW gelten für die Angehörigen der anerkannten HO's die gleichen Rechte und Pflichten wie für Angehörige der FF, wenn und soweit es sich um Tätigkeiten auf Anforderung der Gemeinde bzw. des Kreises handelt. Die im verlinkten Artikel z.B. genannten Sicherheitswachdienste gehören nicht dazu, wenn sie auf privatrechtlicher Basis stattfinden. Was ist denn nun in Bayern genau geplant? | ||||
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