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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 827099 | ||
Datum | 29.01.2017 20:02 MSG-Nr: [ 827099 ] | 1748 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank S. zählt das auch bei FFW? Also alle Ausbildungen, und Übungsabende der FFW zählen nicht dazu? Alle Brandwachen bei Veranstaltungen? und was ist mit dem Automobilclub? Selbstverständlich zählen die von dir genannten Tätigkeiten nicht dazu, es zählen ausschließlich ungeplante "Blauhorn-Einsätze". Es geht mir darum ein Gefühl zu bekommen ob der Dienst in der HiOrg eher dem im Sportverein oder in der FFW ähnelt. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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