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Thema | Aufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO bzgl Heckwarnanlagen | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 827119 | ||
Datum | 30.01.2017 17:30 MSG-Nr: [ 827119 ] | 4170 x gelesen | ||
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Interessant wäre jetzt allerdings, was man nun wirklich wie geregelt hat. Bunte Bilder sind eine Sache, aber die verlinkten Abbildungen könnte man auch so verstehen, daß sich eigentlich garnichts geändert hat: Heckwarnanlagen sind nach StVZO zulässig, und bei Verkehrseinrichtungen hat doch auch bisher keiner so recht nach der Grundlage gefragt... Hat also jemand den neuen Erlass im Wortlaut? | ||||
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